Kita & Schule · 3–18 Jahre

Schulbegleitung: Unterstützung im Schulalltag beantragen

Dein Kind braucht Hilfe, um im Unterricht mitzukommen – beim Strukturieren, in Pausen, bei Wegen im Schulhaus oder wegen einer körperlichen Einschränkung. Dafür gibt es Schulbegleitung, auch Integrations- oder Inklusionshilfe genannt. Sie wird nicht von der Schule bezahlt, sondern muss beantragt werden.

Von Danny · Geprüft am 19.10.2026 · Quellen: Gesetzestext, Bundesministerium · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 2 Minuten
  • Seelische Behinderung Jugendamt
  • Körperlich, geistig Träger der Eingliederungshilfe
Illustration: Formular und Stift
Illustration: Mamalotse

Schnell-Check

  1. Früh beantragen – am besten Monate vor Schulbeginn oder Schuljahreswechsel.
  2. Zuständige Stelle klären: Jugendamt oder Träger der Eingliederungshilfe.
  3. Unterlagen sammeln: ärztliche Berichte, Stellungnahme der Schule oder Kita.

Was Schulbegleitung ist

Eine Schulbegleitung unterstützt ein Kind, das wegen einer Behinderung Hilfe braucht, um am Unterricht und am Schulleben teilzunehmen. Sie unterrichtet nicht, sondern hilft beim Lernen, Orientieren, im Kontakt mit anderen oder bei körperlichen Dingen. Oft begleitet eine Person mehrere Kinder. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, dass diese Hilfe für mehrere Kinder gemeinsam erbracht wird, wenn das zumutbar ist. Auch im Offenen Ganztag kann Schulbegleitung als Eingliederungshilfe übernommen werden. In der Kita gibt es entsprechend eine Assistenz.

Wer zuständig ist

Art der BeeinträchtigungZuständigRechtsgrundlage
seelisch, wenn eine psychische Störung die Teilhabe beeinträchtigtJugendamt§ 35a SGB VIII
körperlich oder geistigTräger der Eingliederungshilfe – welche Stelle das vor Ort ist, erfährst du bei Stadt oder Kreis§ 112 SGB IX

Bist du unsicher, wohin du dich wenden musst: Seit Januar 2024 gibt es bei den Jugendämtern Verfahrenslotsen, die Familien beim Antrag auf Eingliederungshilfe unterstützen.

Voraussetzungen bei seelischer Behinderung

Nach § 35a SGB VIII haben Kinder Anspruch, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Alter typischen Zustand abweicht und dadurch ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist – oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Das Jugendamt holt dafür eine fachliche Stellungnahme ein, etwa von der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder -psychotherapie.

So stellst du den Antrag

  1. Formlos schriftlich beantragen beim zuständigen Amt und das Datum festhalten.
  2. Unterlagen beilegen: Diagnosen und Berichte, eine Einschätzung von Schule oder Kita, was dein Kind konkret braucht.
  3. Bescheid prüfen: Bei einer Ablehnung steht im Bescheid, wie und bis wann du widersprechen kannst.

Gut zu wissen

Hilfreich ist eine Beschreibung aus dem Alltag: In welchen Situationen braucht dein Kind Unterstützung, was passiert ohne sie? Beim Antrag helfen die Verfahrenslotsen im Jugendamt. Mehr zur Förderung vor der Schule in Frühförderung.

Weiterlesen

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Sozialgesetzbuch VIII, § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung. Abgerufen am 19.10.2026. gesetze-im-internet.de
  2. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Sozialgesetzbuch IX, § 112 Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Abgerufen am 19.10.2026. gesetze-im-internet.de
  3. Bundesfamilienministerium, familienportal.de: Leben mit Behinderung – Hilfe im Alltag. Abgerufen am 19.10.2026. familienportal.de