Schulkind · 7–12 Jahre
Cybergrooming: wie du dein Kind im Netz schützt
Im Chat eines Onlinespiels schreibt ein neuer „Freund“, der angeblich genauso alt ist. Er macht Komplimente, verschenkt In-Game-Währung, will bald lieber privat schreiben. So kann Cybergrooming beginnen: Erwachsene suchen im Netz gezielt Kontakt zu Kindern, um sexuellen Missbrauch anzubahnen.
- Lesezeit 2 Minuten
- Unter 14 Anbahnung ist strafbar
- Kinder-Beratung 116 111
Wann du sofort Hilfe holst
Wenn dein Kind von einem Erwachsenen online bedrängt wird, zu Nacktbildern aufgefordert oder zu einem Treffen gedrängt wird:
- Ruhig bleiben und deinem Kind sagen, dass es keine Schuld hat.
- Nichts löschen – Chats und Profilnamen sind Beweise.
- Polizei einschalten unter 110 oder bei der örtlichen Dienststelle Anzeige erstatten.
Beratung bekommst du beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch unter 0800 22 55 530, kostenlos und anonym. Im Zweifel anrufen – lieber einmal zu viel.
Schnell-Check
- Darüber reden, bevor etwas passiert: Nicht jeder online ist, wer er vorgibt.
- Profile auf privat und Kontaktanfragen nur von Bekannten.
- Gesprächsangebot: Dein Kind darf immer zu dir kommen – ohne dass ihm sofort das Gerät weggenommen wird.
Wo Cybergrooming passiert
Täter nutzen soziale Netzwerke und Onlinespiele mit Chatfunktion. Ist ein Kontakt hergestellt, verlagern sie das Gespräch oft in private Kanäle wie Messenger.
Wie Täter vorgehen
- Falsche Profile, oft als Gleichaltrige getarnt.
- Harmlose Gespräche am Anfang, viel Verständnis und Komplimente.
- Wechsel in private Chats, weg von anderen.
- Druck: Aufforderung, Fotos oder Videos zu schicken, sexuelle Handlungen vor der Kamera oder ein Treffen.
Was strafbar ist
Nach § 176b Strafgesetzbuch ist es bereits strafbar, ein Kind unter 14 Jahren gezielt zu kontaktieren und zu beeinflussen, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen. Ein Missbrauch muss dafür noch nicht stattgefunden haben.
Wie du dein Kind schützt
- Offen sprechen: Erkläre, dass Erwachsene sich online als Kinder ausgeben können und dass niemand Fotos von ihm verlangen darf.
- Gemeinsam einstellen: private Profile, Chatfunktionen in Spielen begrenzen, Jugendschutzprogramme nutzen.
- Regeln vereinbaren, etwa in einem Mediennutzungsvertrag.
- Vertrauen statt Kontrolle: Dein Kind soll wissen, dass es dir alles erzählen kann. Heimliches Mitlesen untergräbt dieses Vertrauen.
Wo du Unterstützung findest
- Kinder- und Jugendtelefon 116 111 – für dein Kind, Montag bis Samstag 14 bis 20 Uhr.
- Elterntelefon 0800 111 0 550.
- Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch 0800 22 55 530.
- jugendschutz.net – Meldestelle für sexualisierte Inhalte im Netz.
Wie du das erste Smartphone sicher einrichtest, steht in Erstes Handy fürs Kind. Zu Spielen und Chats lies auch Gaming im Grundschulalter.
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Quellen
- klicksafe (EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz): Handout zum Online-Elternabend Cybergrooming, 2025. Abgerufen am 19.10.2026. klicksafe.de
- Bundesfamilienministerium und Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern (UBSKM): Kampagne #NichtWegschieben, Flyer. 6. Auflage, November 2025. Abgerufen am 19.10.2026. bmbfsfj.bund.de
- Nummer gegen Kummer e. V.: Elterntelefon und Kinder- und Jugendtelefon. Abgerufen am 19.10.2026. nummergegenkummer.de