Organisation

Vater-Kind-Kur: Anspruch und Antrag

Job, Familie, Verantwortung – auch Väter kommen an ihre Grenzen. Eine Vater-Kind-Kur ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, die genau dafür da ist. Drei Wochen, um wieder Kraft zu tanken, auf Wunsch mit den Kindern.

Von Danny · Geprüft am 16.10.2026 · Quellen: Bundesministerium und Fachverband · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 2 Minuten
  • Geprüft 16.10.2026
Abstrakte Illustration: ruhige, abfallende Wellenlinien
Illustration: Mamalotse

Wann du nicht auf die Kur wartest

Hol dir sofort Hilfe, wenn du:

  • Gedanken hast, dir etwas anzutun, oder nicht mehr weiterweißt.

Ruf die 112 oder den psychiatrischen Notdienst einer Klinik. Rund um die Uhr erreichst du die TelefonSeelsorge rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123.

Sprich zeitnah mit deiner Hausarztpraxis, wenn du

  • über Wochen erschöpft, gereizt oder freudlos bist oder körperliche Beschwerden hast.

Schnell-Check: das Wesentliche

  1. Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse – meist drei Wochen.
  2. Antrag: Ärztin stellt die Kurbedürftigkeit fest, Antrag bei der Krankenkasse.
  3. Kostenlose Beratung in über 1.000 Beratungsstellen des Müttergenesungswerks.

Wer Anspruch hat

Väter mit Familienverantwortung – in Partnerschaft oder alleinerziehend – haben bei medizinischem Bedarf Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationskur. Das gilt bei familiär bedingten Belastungen, die ein erhöhtes Risiko für Erkrankungen mit sich bringen, oder bei bereits bestehenden Erkrankungen. Rechtsgrundlage sind die §§ 24 und 41 SGB V.

Wie die Kur abläuft

  • Dauer: in der Regel drei Wochen.
  • Häufigkeit: in der Regel alle vier Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit auch früher.
  • Kinder: Sie können meist bis etwa 12 bis 14 Jahre mitkommen, Kinder mit Behinderung ohne Altersgrenze.

So beantragst du sie

  1. Beratung: Lass dich kostenlos in einer Beratungsstelle des Müttergenesungswerks beraten – es gibt über 1.000, getragen von AWO, Caritas, Diakonie, DRK und Paritätischem.
  2. Attest: Deine Ärztin stellt die Kurbedürftigkeit fest und verordnet die Kur. Soll ein krankes Kind mitbehandelt werden, braucht es ein eigenes Attest.
  3. Antrag: bei deiner Krankenkasse. Die Beratungsstelle hilft auch, wenn er abgelehnt wird.

Kosten

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Es gibt einen gesetzlichen Eigenanteil. Kannst du ihn nicht zahlen, kann das Müttergenesungswerk unterstützen. Das Kurtelefon erreichst du unter 030 330029-29.

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Wie Mütter eine Kur bekommen, steht in Mutter-Kind-Kur. Wenn dich Erschöpfung und Niedergeschlagenheit belasten, lies Depression bei Vätern. Als alleinerziehender Vater: Alleinerziehende Väter.

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Quellen

  1. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Was sind Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren? Abgerufen am 16.10.2026. familienportal.de
  2. Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk: Flyer Vater-Kind-Kur. Abgerufen am 16.10.2026. familienportal.nrw
  3. TelefonSeelsorge Deutschland: Kontakt. Abgerufen am 16.10.2026. telefonseelsorge.de