Familie · Schutz
Häusliche Gewalt: Hilfe für dich und deine Kinder
Wenn du zu Hause bedroht, geschlagen, eingeschüchtert oder kontrolliert wirst, bist du nicht allein – und du bist nicht schuld. Es gibt Hilfe, rund um die Uhr, auch anonym. Und es gibt Gesetze, die dich und deine Kinder schützen.
- Lesezeit 2 Minuten
- Hilfetelefon 116 016, rund um die Uhr
- Akute Gefahr 110
Sofort Hilfe
Wo du Schutz findest
In Deutschland gibt es rund 400 Frauenhäuser sowie Fachberatungsstellen. Freie Plätze und Beratung findest du über das Hilfetelefon oder über frauenhauskoordinierung.de.
Was die Polizei tun kann
Die Polizei kann eine gewalttätige Person aus der Wohnung und ihrer Umgebung verweisen und ihr die Rückkehr für eine begrenzte Zeit verbieten. Diese Zeit kannst du nutzen, um Beratung zu holen und einen Antrag bei Gericht zu stellen.
Was das Gewaltschutzgesetz ermöglicht
- Schutzanordnungen: Das Gericht kann verbieten, deine Wohnung zu betreten, sich dir zu nähern, Orte aufzusuchen, an denen du regelmäßig bist – etwa Arbeitsplatz, Schule oder Kita der Kinder – und dich auf irgendeinem Weg zu kontaktieren.
- Wohnungsüberlassung: Du kannst beantragen, die gemeinsame Wohnung allein zu nutzen. Den Antrag stellst du schriftlich innerhalb von drei Monaten nach der Tat.
- Eilverfahren: In dringenden Fällen gibt es eine einstweilige Anordnung, auch ohne Anhörung der anderen Person. Hilfreich sind eine genaue eidesstattliche Versicherung, ärztliche Atteste oder Polizeiberichte.
Zuständig ist immer das Familiengericht beim Amtsgericht. Einen Anwalt brauchst du dafür nicht. Bei geringem Einkommen gibt es Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe. Verstöße gegen eine Schutzanordnung sind strafbar.
Und die Kinder?
Für Kinder gelten die Regeln des Kinderschutzes, das Jugendamt wird beteiligt. Das Familiengericht kann Kontaktverbote anordnen, begleiteten Umgang festlegen oder in schweren Fällen das Sorgerecht entziehen. Eine Schutzanordnung kann sich auf Sorge- und Umgangsentscheidungen auswirken. Kinder, die Gewalt zwischen ihren Eltern miterleben, brauchen selbst Unterstützung – sprich das bei Beratungsstelle oder Jugendamt an.
Gut zu wissen
Wenn du einer Freundin, Schwester oder Nachbarin helfen möchtest: Auch Angehörige und Fachkräfte können sich vertraulich und anonym beim Hilfetelefon unter 116 016 beraten lassen.
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Quellen
- Bundesfamilienministerium und Bundesjustizministerium: Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt. Information zum Gewaltschutzgesetz. 7. Auflage, Juni 2026. Abgerufen am 19.10.2026. bmbfsfj.bund.de
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben: Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 116 016. Abgerufen am 19.10.2026. hilfetelefon.de
- Nummer gegen Kummer e. V.: Elterntelefon und Kinder- und Jugendtelefon. Abgerufen am 19.10.2026. nummergegenkummer.de