Recht · 3–17 Jahre
Kind macht etwas kaputt: wer haftet?
Ein Ball fliegt durchs Nachbarfenster, das Tablet der Freundin fällt runter, mit dem Fahrrad entsteht ein Kratzer am geparkten Auto. Der erste Gedanke: Wer bezahlt das jetzt? Die Antwort hängt vom Alter deines Kindes ab – und davon, ob die Aufsicht ausreichend war.
- Lesezeit 2 Minuten
- Unter 7 Jahren Kind haftet nicht
- 7 bis 9 im Straßenverkehr meist keine Haftung
Schnell-Check nach dem Schaden
- Ruhig bleiben und Kontaktdaten austauschen.
- Schaden dokumentieren: Fotos, Ort, Uhrzeit, wer dabei war.
- Haftpflichtversicherung informieren und nichts vorschnell zusagen.
Wann ein Kind selbst haftet
| Alter | Haftung nach § 828 BGB |
|---|---|
| unter 7 Jahren | Das Kind ist für Schäden, die es anderen zufügt, nicht verantwortlich. |
| 7 bis 9 Jahre | Bei Unfällen mit einem Auto, einer Straßen- oder Schwebebahn haftet das Kind nicht – außer, es hat die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt. In anderen Situationen gilt die Regel für ältere Kinder. |
| 7 bis 17 Jahre | Das Kind haftet, wenn es bei der Tat die nötige Einsicht hatte, dass es etwas Falsches tut und dafür verantwortlich ist. |
Wann Eltern haften
Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder. Nach § 832 BGB muss aber zahlen, wer aufsichtspflichtig ist und die Aufsichtspflicht verletzt hat. Haben Eltern ihr Kind ausreichend beaufsichtigt – oder wäre der Schaden auch bei guter Aufsicht passiert –, haften sie nicht. Das gilt auch für Personen, die die Aufsicht vertraglich übernommen haben.
Wie viel Aufsicht nötig ist, legt das Gesetz nicht im Einzelnen fest – es kommt auf den Einzelfall an. Bei einem Streit lohnt sich eine rechtliche Beratung, etwa über die Versicherung.
Und wenn niemand haftet?
Dann bleibt der Geschädigte unter Umständen auf seinem Schaden sitzen. Viele Familien möchten das nicht und zahlen trotzdem. Frag bei deiner privaten Haftpflichtversicherung nach, ob Schäden durch Kinder, die rechtlich nicht haften, mitversichert sind und bis zu welcher Höhe.
Gut zu wissen
Für dein Kind ist ein Schaden oft ein Schreck. Sprich in Ruhe darüber, was passiert ist, und lass es – je nach Alter – an der Wiedergutmachung beteiligt sein, etwa mit einer Entschuldigung oder einem kleinen Beitrag vom Taschengeld. Wie Kinder sich im Verkehr sicher bewegen, steht in Kinder im Straßenverkehr.
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Quellen
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 828 Minderjährige. Abgerufen am 19.10.2026. gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen. Abgerufen am 19.10.2026. gesetze-im-internet.de